Gesendet von glauck am 06 November, 2021 um 18:28:46:
An unserer Terassenüberdachung des Staffelgeschosses NRW möchten wir an den 3 offenen Seiten Windschutz- Glasschiebetüren anbringen. Wurde vom Bauamt NRW ohne Begründung abgelehnt. Gibt es im Baurecht diese Einschränkung?