Re: Genehmigung als Wohnheim wegen Vermietung an Studenten???


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Gesendet von Bauassessor am 23 Juni, 2023 um 10:05:01:

Antwort an: Genehmigung als Wohnheim wegen Vermietung an Studenten??? posted by Antea am 21 Juni, 2023 um 10:16:24:

Ich weiß es nicht konkret, glaube aber, dass es davon abhängt, wie das Haus für Studenten angeboten wird:

Szenario 1:
- Innerhalb des Hauses sind separate Wohnungen mit Schlafräumen, die auch einzeln verschlossen werden, denn die Bewohner nicht anwesend sind. Unter den Bewohnern existiert keine explizite Bindung - und mit jedem wird ein Einzelvertrag für sein Zimmer inkl. der Nutzungsrechte für die öffentlichen Räume abgeschlossen.
- in dem Fall handelt es sich um ein Wohnheim mit den entsprechenden Anforderungen an Brandschutz etc.

- Das Haus wird als ganzes an die Studenten-WG vermietet (oft nur an eine Person, die dann Untermiet-Verhältnisse selbst regelt). Dann handelt es sich um ein Wohnhaus ohne zusätzliche rechtliche Anforderungen.

Ob diese Unterscheidung sinnvoll ist, möchte ich nicht beantworten. Aber wenn Sie Ihren finanziellen Nutzen maximieren wollen, in dem Sie möglichst viele Mietverträge in einem Haus unterbringen wollen, müssen Sie auch die höheren Anforderungen tolerieren.
: Fall in NRW:
: Bauamt fordert eine Genehmigung des Einfamilienhaus als Wohnheim , mit allen Auflagen wie Brandschutz, Fluchtwege etc., da die Zimmer an Studenten vermietet werden mit gemeinsamer Nutzung von Küchen und Bädern.
: Anwalt sagt, dass bei einem Mietvertrag mit Recht zur Untervermietung die Genehmigung als Einfamilienhaus erhalten bleibt.

: Kennt jemand die aktuelle Rechtslage und evt ob es möglich ist, Einzelmietverträge mit Nutzung von Gemeinschaftsräumen abzuschließen?
: Die Frage betrifft sicher sehr viele Mietverhältnisse bei Einzelzimmervermietung.
: Herzlichen Dank





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