Re: Genehmigung als Wohnheim wegen Vermietung an Studenten???


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 26 Juni, 2023 um 14:30:23:

Antwort an: Genehmigung als Wohnheim wegen Vermietung an Studenten??? posted by Antea am 21 Juni, 2023 um 10:16:24:

Guten Tag!

Es ist nachvollziehbar, dass das Bauordnungsamt ein Studentenwohnheim als Studentenwohnheim genehmigt haben möchte.

Da es sich sowohl bei einem Einfamilienhaus als auch bei einem Studentenwohnheim um ein Wohngebäude bzw. die Nutzung Wohnen handelt, wäre nach meiner Einschätzng vermutlich vorrangig an dem Merkmal der eigenständigen Haushaltsführung anzuknüpfen. Wenn ich für die (Gemeinschafts-)Räume, die ich zur Haushaltsführung benötige, wie zum Beispiel Küche und Bad, keinerlei Einfluss darauf habe, welche Personen und wann sich Personen dort aufhalten und ich in keiner persönlichen Beziehung zu diesen Personen stehe (sie mir also nicht eigenständig aussuchen oder wieder loswerden kann), würde ich davon ausgehen, dass es sich um ein Wohnheimangebot mit allen bauordnungsrechtlichen Konsequenzen handelt.

Ich denke, dass man als Vermieter mindestens den Einfluss auf die Vermietung bzw. Untervermietung unterhalb der/einer abgschlossenen Wohneinheit aufgeben muss, um sich nicht mehr dem Verdacht auszusetzen, dass es sich um ein Wohnheim handelt.

Die abweichende gesetzliche Behandlung von Wohnhäusern und Wohnheimen finde ich grundsätzlich sinnvoll und begründet. So bleibt es ein klassischer Fall von "Rosinenpickerei".

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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