Abgeschickt von Rudi am 09 Juni, 2005 um 21:12:35
Antwort auf: Abriss Schuppen/Einliegerwohnung von Sven Hunnekuhl am 09 Juni, 2005 um 19:23:51:
Das steht in der Landesbauordnung. In Niedersachsen bedarf der Abbruch von Gebäuden (außer Hochhäusern) keiner Genehmigung. In andern Bundesländern ist es ähnlich geregelt. Im Zweifel beim Bauamt anrufen.