Abgeschickt von Erwin Fischer am 05 Juli, 2005 um 14:20:25
Lese gerade von einem Fall im Aussenbereich.
Was zählt denn zum Aussenbereich, welche Vorschriften sind denn dort Anzuwenden ?
Ich denke es handelt sich um Bereiche ausserhalb von Bebauungsplänen - zB. im Naturschutzbereich.
Ist das so richtig ?
Waren diese Bereich immer schon geschützt oder ist das erst in neuerer Zeit geschehen ?
Was ist denn dort mit Bestandsschutz.
Gab es Zeiten wo dort auch verändert ung gebaut werden durfte ?