Schiesssportanlage


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Abgeschickt von Frank am 08 Juli, 2005 um 02:05:14

Hallo!

Es gibt ja nun arme Zeitgenossen die im Aussenbereich (sprich: auf dem Lande)wohnen und leider in zu kurzer Entfernung zu einer offenen Schiesssportanlage, diese nun mit allen Nachteilen als Nachbarn erleben dürfen. Diese Zeitgenossen soll daran der Schiesslärm sehr stören, welcher von den Tontaubenschützen mit ihren Schrotflinten hervorgerufen wird. Eine Beschwerde beim Bauordnungsamt wegen der Lärm-Belästigung sollte hier wohl als erstes eingereicht werden. Als Info erhalten diese Zeitgenossen sicherlich, dass die Anlage seinerzeit eine Genehmigung mit den Auflagen nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz erhalten hat. Eine Überprüfung wird seitens des Bauordnungsamtes folgen.

Welche Möglichkeiten haben die Zeitgenossen generell etwas gegen den Schiesslärm zu tun (Ansprechpartner etc., Vorgehensweisen etc), bzw. Verbesserungen (Lärmschutz) für sich zu erreichen?

Ich darf mich schon an dieser Stelle für die Auskunft, bzw. Hilfe bedanken und wünsche allen ein erholsames Wochenende.

Mit freundlichem Gruß, Frank




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