Re: ENTEIGNUNG!?! Wege und Leitungsrecht


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Abgeschickt von Erich Bauer am 18 Juli, 2005 um 23:18:41

Antwort auf: ENTEIGNUNG!?! Wege und Leitungsrecht von Martin Brandt am 18 Juli, 2005 um 18:04:21:

Im Bebauungsplan kann nur nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 des Baugesetzbuches (BauGB) eine mit Rechten zu belastende Fläche festgesetzt werden. Über die Folgen einer solchen Festsetzung kann man in § 41 Abs.1 BauGB nachlesen.




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