Re: Carport


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Abgeschickt von dastler am 19 Juli, 2005 um 12:26:34:

Antwort auf: Re: Carport von Nils am 11 Juli, 2005 um 14:22:44:

Hallo,

wir wohnen in NRW. Die Gesamtlänge(Garage 6 m + Carport) wird die 9 m überschreiten. Brauchen wir hierfür eine Baugenehmigung und die Genehmigung vom Nachbarn? d. h. wenn der Nachbar mir die Genehmigung nicht erteilt, bekomme ich auch keine Baugenehmigung vom Bauamt?

: Hallo,

: in welchem Bundesland wohnen Sie. Es kann nämlich sein, dass Ihr Carport genehmigungspflichtig ist. Da Sie Ihr Carport an eine Garage entlang der Grenze bauen wollen, kann es sein, dass die zulässige Länge für Grenzbebauung überschritten wird.

: In NRW sind dies 9m an einer Grenze, insgesamt max. 15m.

: Falls Ihr Carport zulässig ist, kann Ihr Nachbar meines Erachtens keine Forderungen stellen.




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