Abgeschickt von Tilman Kluge am 19 Juli, 2005 um 14:45:53
Antwort auf: Photovoltaik auf Flachdach aufgeständert von Markus am 30 Juni, 2005 um 15:26:08:
: Eine auf einem Bungalow/Flachdach(Grenzbebauung)aufgeständerte Photovoltaikanlage ist laut stadtischer Bebauungsvorschrift nicht Rechtens.
Was steht denn in der städtischen Bestimmung genau drin?
Wenn die Bestimmung sich nicht konkret und für den Einzelnen verbindlich gegen PV-Anlagen wendet, müßte die Stadt ihre Auffassung zumindest präzise begründen (vgl. §39 Verwaltungsverfahrensgesetz), also Rechtsgrundlage (wo steht´s geschrieben) und Entscheidungsgründe (wie kommen wir darauf, daß die PV-Anlage weg muß) nennen.
Ist die PV-Anlage baugenehmigunsgpflichtig, wäre die ungenehmigte Errichtung allerdings zumindest eine Ordnungswidrigkeit.