Abgeschickt von Erich Bauer am 21 Juli, 2005 um 21:24:42
Antwort auf: Re: Erschließungskosten bei einem geplanten Siedlungsgebiet von DLeu am 21 Juli, 2005 um 08:38:32:
: Also würde man nicht nur durch einen Wendehammer beeinträchtigt, der "plötzlich" ans Grundstück grenzt, man müßte auch noch dafür bezahlen ...
So ist es!
: Ist die Beitragspflicht eigentlich irgendwie davon abhängig, ob man die neuen Straßen überhaupt nutzen kann ?
Nein, es kommt auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme an, nicht darauf, ob die Straße auch in Anspruch genommen wird.
:Müßte man sich ggf. an den gesamten Kosten für die komplette Straße der "Neusiedler" beteiligen oder nur an den Metern, die ans Grundstück grenzen ?
Alt- oder Neusiedler spielt keine Rolle, alle sind an den Kosten der gesamten Anlage zu beteiligen.
:Und, hätten dann alle "Alteigentümer" Glück, deren Grundstücksrückseite nicht an die neue Straße grenzt ?
Ja!