Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Juli, 2005 um 13:42:19
Antwort auf: Nutzungsänderung von Garage in Abstellraum, Rückbau der Zufahrt + Bau Doppelcarport von Andreas am 28 Juli, 2005 um 11:29:50:
die GRZ darf mit Berücksichtigung von Garagen, deren Zufahrten und Nebengebäuden bis zu 50% überschritten werden solange das Hauptgebäude noch unter der Grenze liegt. Siehe auch BauNVO §19
: Hallo,
: nun hab auch ich dieses wirklich tolle Forum gefunden
: und gleich ein Problem:
: Es geht dabei um ein Grundstück mit 506qm in Niedersachsen (Landkreis Wolfenbüttel). Es ist
: mit einer Doppelhaushälfte und einer Garage bebaut.
: Aufgrund der neuen Niederschlagswasserentgelterhebung
: und der zu kleinen Garage möchten wir eine
: Nutzungsänderung der Garage veranlassen (zukünftig ausschließlich Abstellraum), die lange
: Zufahrt zurückbauen und an der Grundstücksgrenze
: (vorne) zusätzlich ein Doppelcarport errichten.
: 1. Problem ist die Grenzbebauung:
: Kann vermutlich mit Einverständnis des Nachbarn über Baulasteintragung geheilt werden.
: 2. Problem "Befreiung der Garagenverordnung":
: Die Befreiung bezüglich der Bebauung direkt
: an der Gehwegsgrenze muß beantragt werden.
: Da es sich hierbei um eine 30-Zone in einem
: Dorf handelt wird es wohl gehen.
: 3. Problem ist die Grundflächenzahl:
: Bei einer GRZ von 0,3 (506qm-30%-152qm) und einer Hausgrundfläche 142qm plus Garage 26qm plus
: Zufahrt 70qm liege ich bereits jetzt deutlich
: über der Grenze !
: Wie kann diese Problem angegangen werden ?
: Vielen Dank vorab !
: Gruß, Andreas