Re: Wertminderung duch Abstandsbaulast ACHTUNG!!!


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Juli, 2005 um 22:53:37

Antwort auf: Wertminderung duch Abstandsbaulast von G. Schöntaube am 31 Juli, 2005 um 21:24:20:

ACHTUNG! Die Baulastfläche darf nicht nur nicht für eine Bebauung heran gezogen werden sondern selbst auch nicht für den Nachweis der Abstandfläche des zu erstellenden Gebäudes genutzt werden.

Die nicht zur Bebauung zu Verfügung stehende Fläche könnte man z. B. mit einem reduzierten Wert/m² ansetzen (z. B. Gartenland statt Bauland). Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn nicht problemlos die erforderliche Auslastung des Grundstücks durch geringfügige Veränderung des Bauplatzes trotzdem noch erreicht werden kann.

: Ich beabsichtige ein Grundstück zu erwerben. Im Baulastenverzeichnis ist ein Baulast an der Stelle eingetragen, an der das Haus gebaut werden muss. Die Grundfläche des Hauses muss an der Baulast ausgespart werden, was die Baukosten erhöht. In welcher Höhe kann man eine Wertminderung des Grundstücks (Grundstückspreis)ansetzen?





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