Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2005 um 22:44:34
Antwort auf: Eigentämerversammlung - Stimmrechtsanteile von Frank am 02 August, 2005 um 21:59:10:
Die Stimmrechtsverteilung geht aus der Teilungserklärung hervor, wenn dort nichts vermerkt ist, bestimmen sich die Stimmrechte aus dem WEG, ich glaube §25.
: Hat bei der Eigentümerversammlung ein Eigentümer von 2 Wohnungen auch 2 Stimmen?