Re: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte


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Abgeschickt von Loni am 03 August, 2005 um 00:47:40

Antwort auf: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte von Loni am 26 Juli, 2005 um 00:22:51:

Hallo,

muß ich Dir recht geben. ARMES DEUTSCHLAND.
Mein Schwager hat sich jetzt auf §50 LBO berufen und ein Schreiben zur Kenntnisnahme an die Stadt gestellt. Sollte bei mir jedoch alle Stricke reißen, hab ich schon der Stadt Zell a.H. mitgeteilt, daß ich einen fahrbahren Unterstand kaufe und diesen rosarot streiche und blaue und grüne Herzchen drauf male. Das werde ich auch tun. Eine mobile Weidehütte muß innerhalb 6 Monaten verstellt werden und da fahr ich diese natürlich bei Veranstaltungen mitten ins Dorf. Was ist da schöner? Ein Holzunterstand oder das rosarote häßliche Teil? Die Behörden wollen es doch so und somit können sie es auch bekommen. MIT MIR NICHT.




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