Re: Zustimmung indirekter Nachbarn bei Überfahrtsrecht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 August, 2005 um 08:12:59

Antwort auf: Zustimmung indirekter Nachbarn bei Überfahrtsrecht von Susanne am 05 August, 2005 um 07:55:51:

Das klingt eher nach einem persönlichen als nach einem baurechtlichen Problem. Es ist nicht nachvollziehbar warum Sie einem Nachbarn (ob direkt oder indirekt) die Außengestaltung durchsprechen sollten sofern Sie nicht vorhaben Ihn in irgendeiner Form zu beeinträchtigen (z. B. reduzierte Grenzabstände von Gebäude, Einfriedung oder Bepflanzung). Ich gehe davon aus, dass das Haus genehmigt ist.

: Wir bauen gerade und haben uns beim Grundstückskauf ein Überfahrtsrecht beim Nachbargrundstück eintragen lassen. An die Zufahrt zum Nachbargrundstück grenzt auch die Zufahrt zum Nachbarn des Nachbargrundstücks. Es ist also eine sehr breite Zufahrt von ca. 6m Breite vorhanden. Ca. 2,5 Meter Zufahrt (links) gehört unserem indirekten Nachbarn, ca. 3 Meter Zufahrt (mitte) gehört unserem direkten Nachbarn (darauf beläuft sich das Überfahrtsrecht) und ca. 0,5 Meter Zufahrt (rechts) gehört mit zu unserem Grundstück. Jetzt hat uns auf einmal unser indirekter Nachbar angepöpelt, dass er uns nicht gestattet hätte, über seine Zufahrt zu fahren. Ebenso hätte er darauf gewartet, dass wir mit unseren Grundrissen vor Baubeginn zu ihm kommen und ihm mitzuteilen haben, wie unsere Vorstellungen bezüglich der Außengestaltung des Hauses und des Grundstückes sind. Hat er denn jetzt das Recht sich da einzumischen? Immerhin ist da noch ein Grundstück zwischen uns, mit denen ist alles abgeklärt, ebenso mit unseren direkten Nachbarn auf der anderen Seite. Wir fahren auch nicht über seine Zufahrt, sondern auf rechten Seite.
: Wäre über Antworten dankbar.
: Gruß Susanne





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