Abgeschickt von Elke am 09 August, 2005 um 23:31:11
Hallo,
unser Wohnhaus liegt an einer Privatstraße, welche über keinerlei Entwässerungseinrichtung verfügt, d.h. im Klartext das Regenwasser wird nirgends gezielt abgeführt sondern versickerte über Jahre hinweg auf den angrenzenden Grundstücken, was natürlich nicht unbedingt gut für die Bausubstanz unseres Hauses war und ist.
Jetzt wurde unser Grundstück mittels einer Straßenborte so von der Straße abgegrenzt, damit das Straßenwasser nicht mehr unkontrolliert an unser haus dringen kann, da wir es erst teuer trocken gelegt haben - Ergebnis ist ein ca. 20x3m großer See mit einer Tiefe von 1-8cm auf der Straße nach einer Nacht anhaltendem jedoch sachtem Regen.
Das hat natürlich Einschränkungen der Verkehrssicherheit zur Folge, nicht auszudenken, was das erst im Winter wird. Desweiteren entsteht uns erneuter Schaden am Haus, weil beim Durchfahren der "Pfütze" das Wasser meterhoch ans Haus spritzt.
Der Eigentümer der Straße wurde rechtzeitig (2 Monate) über unsere Baumaßnahme und deren (absehbaren) Folge informiert, jetzt kam jedoch die Antwort, das sie nicht zu einer Entwässerung verpflichtet sind. Was soll nun passieren? Ist der Straßeneigentümer tatsächlich nicht zur Beseitigung dieses Mangels also zur Instandhaltung verpflichtet?
Bin für Antworten sehr dankbar.
schöne Grüße
Elke