Verjährung bei Arbeiten bei Bauwerken


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Abgeschickt von Stefanie am 12 August, 2005 um 13:36:51

Hallo! Ich habe gelesen, dass "Arbeiten bei Bauwerken" auch unter die fünfjährige Verjährungsfrist fallen, dass dies aber strittig ist. Zu diesem Meinungsstreit ist mir leider gar nichts bekannt. Weiß jemand worum es in dem Streit geht?



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