Eigenheimzulage: Einkunftsgrenze herabsetzen


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Abgeschickt von Karin am 15 August, 2005 um 10:43:36

Hallo,

ich frage mich auf welcher Basis das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage trifft. Zieht es für die Ermittlung der positiven Einkünfte den letzten Steuerbescheid als Basis heran? Und wie will das Finanzamt für das Jahr der Beantragung die positiven Einkünfte schätzen, wenn der aktuelle Steuerbescheid noch nicht vorliegt? Laut Antrag müssen keine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen und auch keine Steuerbescheide eingereicht werden?

Ich freue mich auf viele Antworten!

Danke, Karin




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