Abgeschickt von Passau am 18 August, 2005 um 12:53:54
Antwort auf: Carport - Garage von Weiss am 13 August, 2005 um 01:34:01:
Für Bayern regelt § 1 Abs. 2 Satz 1 der Garagenverordnung genau, wann ein Carport eine offene Garage ist und wann nicht mehr. Die unmittelbar ins Freie führenden, unverschließbaren Öffnungen müssen dazu eine Größe von insgesamt mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände haben. Andernfalls handelt es sich um eine geschlossene Garage (§ 1 Abs. 3 GaV).