Abgeschickt von Anna am 19 August, 2005 um 21:49:00
Hallo zusammen,
wir interessieren uns für ein Grundstück, das aus einer Teilung entstanden ist. und zwar ist ein Rechteck in zwei kleinere geteilt worden. Das hintere interessiert uns.
Nun hat dieses keine eigene Zufahrt und es ist eine Dienstbarkeit bzgl. Ãœberfahrt und Leitungsrecht eingetragen. Aber keine Baulast.
Von mehreren Seiten habe ich nun gehört und gelesen, dass man sowohl die Grundschuld als auch die Baulast eintragen lassen soll, anderfalls soll man das Grundstück nicht kaufen.
Kann mir jemand erklären, was die Eintragung der Baulast verändert/besser macht?
Vielen Dank
Anna