Einbehalt auch ohne Abnahme möglich?


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Abgeschickt von Al am 29 August, 2005 um 18:40:37:

Hallo,

wir führen zurzeit einen kleinen "Krieg" mit unserer Baufirma. Nach der ersten Zwischenabnahme (Rohbau) haben wir von unserem Einbehaltungsrecht Gebrauch gemacht. Die Baufirma musste es schlucken, beeilt sich allerdings nicht mit der Beseitigung der Mängel, obwohl alle Fristen, die im Abnahmeprotokoll festgelegt wurden schon längst verstrichen sind.
Inzwischen ist eine weitere Rechnung uns ins Haus geflattert, allerdings für einen Bauabschnitt (Fenstereinbau), für welchen im Kaufvertrag keine Zwischenabnahme explizit vereinbart wurde. Da einige Fenster entgegen einer schriftlichen Zusage der Firma (nicht Bestandteil des Kaufvertrags!) mit einer Unterteilung ausgeführt wurden, habe ich im guten Glauben einen Teil des Rechnungsbetrags einbehalten. Die Baufirma behauptet jetzt, dass dies nicht rechtens ist da: 1) keine Abnahme vereinbart wurde und 2) Fehler ist nicht technischer sondern optischer Natur. Sie drohen jetzt mit Rechtsanwälten und Baustopp...

Meine Fragen wären wie folgt:
- Ist Einbehalt nur nach einer definierten Abnahme möglich?
- Ist es relevant, dass der Mangel "nicht technischer, sonder optischer Natur" ist? Es ist ja nicht das eingebaut worden, was uns schriftlich(!) vom Architekten (und inzwischen auch Geschäftsführer) der Baufirma zugesagt wurde?

Besten Dank im Voraus für die Antworten...



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