Abgeschickt von Michael S. am 01 September, 2005 um 13:47:01
Wird zwischen zwei benachbarten Grundstücken ein gemeinsamer Grenzzaun errichtet, so ist im allgemeinen von einem Zaunverlauf exakt auf der Grundstücksgrenze und einer Kostenteilung auszugehen. Welche Regelungen bezüglich Zaungestaltung und -verlauf sowie Kostenbeteiligung sind in Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen, sofern über einen gemeinsamen Zaun kein Einverständnis erzielt werden kann und eine Seite/Partei nach fruchtloser Diskussion diesen ggf. in Eigenregie setzen möchte. Vielen Dank und freundliche Grüße!