Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 September, 2005 um 10:04:30
Antwort auf: Innen- oder Außenbereich von P.Trisha am 05 September, 2005 um 09:18:32:
Wenn es sich in einem "llgemeinen Wohngebiet" befände müsste es für dieses Gebiet auch einen B-Plan geben und damit eine Bebauung aus §30 BauGB möglich sein. Da aus der Beschreibung schon ersichtlich ist, dass ein " im Zusammenhang bebauter Ortsteil" nicht vorliegt ist eher der Geltungsbereich von §35 BauGB anzunehmen.
: Guten Morgen alle zusammen!
: Vielleicht kann mit ja jemand bei der Bestimmung des Bereiches für folgendes Grundstück helfen:
: Das Grundstück ist knapp 5000 qm groß und befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet.
: Allerdings grenzt es nur an ein Grundstück, dass mit 3 Häusern bebaut ist an sowie an eine sehr große städtische Parkanlage. Anderweitige Bebauungen etc. sind nicht ersichtlich.
: Fällt dieses Grundstück nun unter § 34 oder § 35 BauGB?