Abgeschickt von Tina am 15 September, 2005 um 20:29:43
Wenn eine bestehende Wand an der Grundstücksgrenze auf dem eigenen Grundstück abgerissen wird, so daß die Grenzwand auf dem Nachbargrundstück freigelegt wird, wer ist dann für die Kosten der Sanierung dieser Wand zuständig?