Re: Errichtung eines Holzlagers an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 September, 2005 um 10:49:25

Antwort auf: Errichtung eines Holzlagers an Grundstücksgrenze von Kirsten Rudolf am 20 September, 2005 um 10:17:54:

In welchem Bundesland befindet sich ihr Grundstück?
Warum wurden Sie überhaupt angeschrieben? (Angrenzerbeteiligung, Zustimmung wegen Befreiungen oder Ausnahmen, Baulast)
Warum hat ihr Nachbar nicht vor Einreichung des Buantrages Rücksprache mit Ihnen gehalten?

Fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach den baurechtlichen Rahmenbedingungen nach. Dort muß man sie ausführlich und für den Laien verständlich informieren. Die Regelungen für die Grenzbebauung geht aus der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes hervor. Meines Wissens ist die Zulässigkeit einer Bebauung dieser Größe in keinem Bundesland ohne Auflagen gestattet. Zumal ein "Holzlager" auch eine gewisse Brandgefährdung bedeutet.

: Habe gestern eine Benachrichtigung vom unserem Bürgermeisteramt bekommen, dass unser Nachbar ein Holzlager bzw. Geräteschuppen bauen will. Habe den Plan auf dem Rathaus eingesehen und mit Erschrecken die Maße entnommen:
: Es soll ein 6,75 m langes, 3,75 m hohes Bauwerk mit auf Holzpfosten gestütztem Giebeldach werden, ähnlich einem Carport.
: Da diese Grenze bereits mit einer ca. 8 Meter langen Garage bebaut ist und nun auch noch in der gleichen Flucht dieses Gebäude entstehen soll, wird uns der gesamt Ausblick und auch die West-Sonne verbaut!
: Hinsichtlich guter Nachbarschaft wollen wir e i g e n t l i c h keinen Einspruch erheben; auf der anderen Seite wird unsere Wohnqualität durch den Bau des Holzlagers stark beeinträchtigt.
: Kennt jemand eine Rechtsprechung dazu bzw. kennt sich jemand mit der Bauordnung aus, was die Grundstücksbebauung angeht?





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