Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 September, 2005 um 22:42:23
Antwort auf: Garage der Nachbarn an Grenze von Kathrin am 25 September, 2005 um 13:18:26:
Wenn der Bebauungsplan eine Bebauung an dieser Stelle zulässt ist eine Garage grundsätzlich dort möglich. Die Höhe ist entweder durch die Festlegungen des B-Planes oder den Regelungen der Bauordnung (§6 Abs. 11) zulässig. Nach BauO NRW darf die mittlere Wandhöhe 3,0 m nicht überschreiten und die Wandlänge des einzelnen Gebäudes darf nicht länger sein als 9,0 m.
: Kurz und knapp:
: düfen unsere Nachbarn (NRW) ihre Garage mit Spitzdach direkt an die Grenze bauen, so dass uns direkt vor der Nase steht und uns Licht und Einsicht nimmt?
: Unsere Straße ist sehr einheitlich aufgebaut und die Garage würde eigentlich überhaupt nicht ins Bild passen...