Abgeschickt von Michael Plischka am 29 September, 2005 um 12:11:38
Gibt es Urteile, wo Gerichte über die Entschädigung/Wertminderung von nicht erreichten Deckenhöhen (+Türbreiten) in Schlaf- und Wohnbereichen geurteilt haben? Gibt es überhaupt Paragraphen oder Listen, wo z.B. o.g. Baumängel in € oder % (zur Bausumme) festgelegt sind, oder werden die Abzüge nach den Einschätzungen/Empfindungen der jeweiligen Bauherren abgezogen? Welche Gründe/Argumente könnten dem Tiefbauer/Maurer/Architekten dann entgegen gebracht werden?