Re: Einzelunternehmer löst seine Fa. auf - Gewährleistung?


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Abgeschickt von Foni am 06 Oktober, 2005 um 15:56:04:

Antwort auf: Einzelunternehmer löst seine Fa. auf - Gewährleistung? von H. Meierling am 06 Oktober, 2005 um 01:00:16:

Hallo,
ich hätte dazu folgende Anregungen.

Wenn der Auftrag den den Grundlagen der derzeit gültigen VOB erteilt wurde, dann besteht ein Gewährleistungsanspruch von 4 Jahren. Nach Ihren Darstellung verstehe ich es so, dass B ein keine GmbH ist, sondern ein Einzelunternehmer und damit auch privat haftbar. Ich würde B eine Frist zur Fertigstellung und Mängelbehebung setzten. Nach Ende der Frist eine Nachfrist setzen und wenn das auch nicht geholfen hat mitteilen, dass die Restleistung im Zuge der Ersatzvornahme vollzogen wird.(Übrigens solche Musterschreiben nach VOB finden Sie in div. Fachliteratur.) Dann würde ich die Arbeiten extern vergeben und die anfallenden Kosten B in Rechnung stellen. Hierbei wären sicher noch Ansprüche aus der Leistung von B zu berücksichtigen, die evt. gegengerechnet werden müssen wie z.B Gewährleistungseinbehalt. Wenn B dann nicht zahlt, würde ich einen Mahnbescheid rausgeben und die Sache, falls dann erforderlich , auch gerichtlich weiterverfolgen. Ob bei B was zu holen ist, wird sich dann wohl zeigen, denn wenn Sie per Gerichtsurteil einen vollstreckbaren Titel haben und er dann nicht zahlen kann, kommt es zur eidesstattlichen Versicherung. Aber er wirklich nicht zahlen kann, oder ob das nur eine Aussrede ist wissen Sie jetzt ja nicht. Parallel können Sie B auch auf Vertragerfüllung verklagen. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht selbst in Vorleistung gehen müssen. Sollte es sich um keinen unwesentlichen Betrag handeln, sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsbeistand aufsuchen, der Sie berät. Ich hoffe es hilft etwas weiter.



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