Abgeschickt von Mennenga, Fritz am 13 Oktober, 2005 um 11:47:14
hallo,
ich habe eine Frage zum Wohnraum,es gilt die Hamburger Bauordnung:
Ist ein Spitzboden direkt unterm Dach mit einer max. Höhe(im Firstbereich)von ca. 2,00 m als Aufenhaltsraum/ Wohnraum zulässig, der Raum ist nur über eine sogenannte Spartreppe mit versetzten Stufen erreichbar ?
Falls nein, gibt es evtl. eine Ausnahme, die diesen Raum trotzdem zum Aufenthaltsraum werden lässt ?
gruss
Fritz