Abgeschickt von Wallace am 15 Oktober, 2005 um 23:54:55
Der Fall eines Sondernutzungsrechts:
Wohnung A hat ein Sondernutzungsrecht mit Wohnung B beschlossen. Wohnung B wird verkauft, ist das Sondernutzungsrecht des neuen Besitzers B der Wohnung B anfechtbar? Was ist mit baulichen Maßnahmen, die in Abstimmung mit dem alten Besitzer der Wohnung B nur mündlich abgesprochen worden ist vom neuen Besitzer anfechtbar?