Abgeschickt von Kai am 05 April, 2005 um 14:55:25:
Hallo,
ein Innenputzauftrag wurde erfüllt, Mängel noch nicht beseitigt. Rsetspachtelarbeiten im Deckenbereich noch nicht aufgenommen.
Das Unternehemen hat Insolvenz angemeldet. Ich hatte bei der Abrechnung einen Betrag in Höhe von 20% einbehalten.
Kann der Insolvenzverwalter mich zur Restzahlung auffordern. Wir er sich um die Fertigstellung der Arbeiten kümmern ?
Wie sieht es in einem solchen Fall aus ?
Danke für Eure Hilfe......