Abgeschickt von Jugendfeuerwehr am 22 Oktober, 2005 um 17:06:00:
Liebe Baurechtler ! Wir Jugendlichen einer Jugendfeuerwehr wurden nach deren Gründung in einem Feuerwehrgerätehaus im dortigen Keller untergebracht. Spinde sind vorhanden, aber die Belüftung funktioniert nicht - dh. die nassen Kleier fangen an zu schimmeln. Welche Vorschriften regeln die Beschaffenheit von Umkleideräumlichkeiten für Jugendliche. Gibts einen Rechtsanspruch auf andere Räume bzw. anderweitige Regelungen.