Re: Umnutzung Nebengebäude


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Abgeschickt von Stefan am 23 Oktober, 2005 um 19:57:03:

Antwort auf: Re: Umnutzung Nebengebäude von Dirk Baumeister am 22 Oktober, 2005 um 12:30:50:

Wie gesagt, es ist eine Vorabinformation, noch nicht verbindlich. Ich suche Argumente, die ggf. doch ein Einfügen möglich machen.
Wie definiert sich dieses "Einfügen"?
Auf dem Nachbargrundstück steht ein Wohnhaus das mit der Hinterkante eine Linie mit dem beschriebenen Nebengebäude bildet.
Bringt mir ggf. der "Umweg" über einen großen Anbau an das Haupthaus etwas?

: Das ist ein planungsrechtliches Thema. Offensichtlich besteht kein Bebauungsplan und es ist ja schon angedeutet worden, dass ein Einfügen in die Umgebung nicht vorliegt. Demnach ist planungsrechtlich eine Umnutzung nicht möglich.

: : Das Grundstück meiner Eltern (Brandenburg) ist 18m breit und 140m lang. Das EFH ist ca. 20m von der Straße entfernt, es folgt ein kleiner Hof mit Nebengebäuden, dann ein kleines Nebengebäude (ehemals Stall). Die Nachbargrundstücke zeigen eine ähnliche Bebauung.
: : Ich möchte das Nebengebäude umnutzen und aus- bzw. anbauen (geplante Einliegerwohnung welche durch Nebengebäude mit Haupthaus verbunden ist).
: : Eine Bauvoranfrage läuft bereits, mündlich wurde mir jedoch vorab eine geringe Erfolgsaussicht bescheinigt (Gebäudekomplex füge sich nicht in bestehende Ordnung ein).
: : Das Grundstück soll weder geteilt, noch eine "wirkliche" Bebauung in zweiter Reihe erfolgen (leider ist dies nicht so einfach zu trennen).
: : Kann mir jemand gute Argumentationshilfen nennen, die mir gegenüber dem Landrat (komm. Bauamt und Naturschutzbehörde haben nichts gegen Bebauung) weiterhelfen.
: : Bringt mir ggf. der "Umweg" über einen Anbau etwas (der Anbau würde trotz bestehender Bebauung sehr groß (größer als das Haupthaus))?

: : Mit freundlichen Grüßen
: : Stefan.




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