Abgeschickt von Carsten Eichholz am 01 November, 2005 um 16:11:46
Hallo! Die hessische Bauordnung 2002 nimmt Bezug auf den "Rohfußboden" Wo ist diese Höhe definiert (Oberkante Rohdecke, Oberkante Estrich)?
Gruß C. Eichholz
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