Abgeschickt von Artur am 07 November, 2005 um 22:51:17
Hallo Miteinander !
Was darf unter der Beschreibung "voll erschlossenes Grundstück" verstanden werden ?
Müssen lediglich die Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom ....) an der Straße zur Anschließung bereitstehen, oder müssen unter dieser Definition die Leitungen bereits bis an die Grundstücksgrenze führen ?
Gruß