Abgeschickt von Wig am 15 November, 2005 um 20:17:25
Ich habe in einer Erdgeschoss-Wohnung mit Sondernutzungsrecht für den Gartenanteil. Mir wurde in der Teilungserklärung das Recht eingeräumt, ein Gartenhäusen aufzustellen. Ich möchte nun das Gartenhäuschen so bauen, dass es als zusätzliche Vergrößerung meiner Loggia dienen würde, d.h. das Dach soll mit einem Geländer ausgestattet werden und begehbar sein. Folgende Fragen stellen sich: 1) geht das generell ohne Baugenehmigung 2) das Häuschen würde bis zur Grundstückgrenze reichen (innerorts Richtung Bürgersteig) - ist dies zulässig? 3) Gibt es Materialeinschränkungen (plane ein Holzhaus mit 2,5 x 2 m Fläche, 1,5 m hoch)
Die Wohnung ist in Hessen.