Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 November, 2005 um 09:04:29
Antwort auf: Garagenhöhe von Ralf am 18 November, 2005 um 07:31:30:
In der Regel sind in den Landesbauordnungen die max. Höhen für Garagen und Nebengebäude an der Grundstücksgrenze beschrieben.
: Gibt es eine Bauvorschrift die , die Höhe einer Garage , bei Grenzbebauung , festlegt.