Abgeschickt von Nils Jagnow am 16 Dezember, 2005 um 11:40:27
Antwort auf: Berechnungsgrundlage GRZ von Alexander Häfele am 16 Dezember, 2005 um 11:25:21:
Hallo,
die GRZ bezieht sich auf die Grundstücksfläche, für die lt. Bebauungsplan eine Nutzung festgesetz ist, die eine Bebauung zulässt.
Also: Sollte ihr Grundstück z.B. vollständig als Allgemeines Wohngebiet festgesetz sein, ist Ihr Grundstück auch vollständig zur Berechnung der GRZ heranzuziehen.
Die GRZ beszieht sich auf das Grundstück / die Grundstücke, die Sie im Bauantrag bebauen wollen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Nils Jagnow