Abgeschickt von Thomas Wäger am 16 Dezember, 2005 um 15:09:55
Antwort auf: Eigenheimzulage für Kinder ohne Haushaltszugehörigkeit von Thomas am 26 August, 2005 um 07:26:07:
Achtung, hier gibt es ein Urteil vom Finanzgericht Münster (19.02.2003, 10 K 8005/00 EZ.
Sofern das Kind nicht nur zu gelegentlichen Besuchen kommt, sondern über 6 Wochen im Jahr beim Vater ist, gibts Chancen.
Bitte Einspruch auf dieses Urteil stützen.
Gruß Thomas Wäger