Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Dezember, 2005 um 20:23:23
Antwort auf: Berechnungsgrundlage GRZ von Alexander Häfele am 16 Dezember, 2005 um 11:25:21:
Alle Werte werden in Bezug zur Grundstücksfläche gesetzt. Die GRZ und GFZ sind klassische Werte von Wohn- und Gewerbegebieten und die BMZ wird hauptsächlich bei Industrie- und Sondergebieten angewendet. Berechnet wird immer der Basiswert (Grundfläche der Bebauung bei der GRZ; Geschossfläche der Bebauung bei der GFZ; Bauvolumen bei der BMZ) und durch die Grundstücksfläche geteilt. Wenn mehrere Grundstücke mit einem Gebäude bebaut werden, ist die Summe der Grundstücksflächen zu berücksichtigen.
: Hallo,
: mir ist eine Sache bei der Berechnung der GRZ/GFZ/BMZ nicht so recht klar.
: Bezieht sich diese auf
: - das gesamte Grundstück oder
: - auf den überbaubaren Teil (also abzüglich der nicht überbaubaren Grundstücksflächen) oder
: - auf den jeweiligen Teilabschnitt eines Grundstücks?
: Und wie verhält es sich hierbei mit der Bebauungstiefe?
: Schon jetzt vielen Dank für Hilfe,
: A. Häfele