Abgeschickt von Matthias Rode am 15 Januar, 2006 um 12:23:35
Hallo!
Ich habe eine Frage zur Berechnung der GRZ. Ich habe ein Grundstück von 2395m² es ist eine GRZ von 0,04 festgelegt. Somit darf ich lt. Bauamt nur eine Fläche von 95,8m² bebauen. Nun möchte ich gerne ein Doppelhaus errichten, welches eine Fläche von 119,47m² beansprucht. Das entspricht einer GRZ von 0,049. Das Bauamt hat meinen Bauantrag abgelehnt.
Frage: Gibt es eine Berechnungsart oder Gebäudeteile die eine Ausname zulassen. Oder gibt es eine Regelung bezüglich Auf oder Abrundung.