Abgeschickt von Felix am 16 Januar, 2006 um 12:42:04
Antwort auf: Re: Fluchtweg von K.D. am 29 April, 2005 um 13:29:26:
: Rettungswege sind jederzeit frei und zugänglich zu halten und dürfen nicht versperrt oder verstellt werden.
: Sollten diese verschlossen werden, isst ein sogenanntes Panikschloss zu verwenden.
: Diese lassen sich von außen nur mit Schlüssel öffnen und von Innen trotz zugeschlossen meist durch Umlegen eines Hebels (wie eine Türklinke) öffnen.
Gibt es dazu auch eine gesetzliche Grundlage?