Doppelhaushälfte


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Abgeschickt von Pfaller am 24 Januar, 2006 um 19:51:59

Ist in einem Bebauungsplan vorgegeben, dass nur bestimmte Haustypen wie z. B. Doppelhaushälften gebaut werden dürfen, entspricht es dann den Vorgaben, wenn ein zukünftiger Bauherr beide Grundstücke kauft und die Zimmeraufteilung ohne Rücksicht auf die Flurstückgrenze vornimmt; Beispielsweise drei Wohnungen in ein Stockwerk plant und ansonsten alle äußerlichen Vorgaben wie z. B. Baugrenze, Geschossflächenzahl, Dachneigung etc. einhält. Bedeutet die Vorgabe Doppelhaushälfte, dass an der Flurstückgrenze eine Trennwand durchgehen muss und nur zwei Parteien je Stockwerk wohnen dürfen?



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