Abgeschickt von Passau am 30 Januar, 2006 um 12:57:45
Antwort auf: Terrasse auf Grenzgarage in Bayern von E.Konrad am 27 Januar, 2006 um 13:34:54:
Auf einer Grenzgarage ist eine Dachterrasse unzulässig.
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Text: : Auf einer Grenzgarage ist eine Dachterrasse unzulässig.
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