Abgeschickt von M.Büttner am 28 Februar, 2006 um 08:41:45
Antwort auf: Re: Hilfe, Stadt will unser Bauvorhaben mit Bebauungsplan verhindern von Sandra am 27 Februar, 2006 um 12:55:12:
Das Thema "Entschädigung" ist sehr komplex, ich würde einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Aus § 42 BauGB geht Folgendes hervor: wenn Sie bereits länger als 7 Jahre die Möglichkeit hatten, auf dem hinteren Grundstück zu bauen, und diese nicht genutzt haben, haben Sie nur einen einen Anspruch auf die Differenz zwischen zur Zeit ausgeübter Nutzung (=Gartenland)und im B-Plan festgesetzter Nutzung (=Gartenland), also auf keine Entschädigung. Nur wenn weniger als 7 Jahre vergangen sind, können Sie u.U. die Differenz von Bauland zu Gartenland geltend machen.
Mein Rat: suchen Sie im Planverfahren eine gütliche Einigung mit der Stadt, machen Sie Ihre Bedenken bei höheren Stellen geltend.
Viel Glück,
M. Büttner