Abgeschickt von Traute am 02 Maerz, 2006 um 11:24:40
Unser Nachbar hat eine Grundstücksecke, die auf 3 Seiten an Nachbargrundstücke grenzt. Das Grundstück hat eine Größe von 5 m x 3 m wobei nur eine 3 m Seite von seinem Grundstück zugägig ist. Auf dieser Fläche möchte er ein Gartenhaus errichten. Dieser würde also auf 3 Seiten auf der Grundstücksgrenze stehen. Außerdem haben wir erfahren, dass er einen "Kriechkeller" für Kartoffeln dort einrichten möchte. Das kann doch nicht erlaubt sein oder?
Wer weiß Rat.