Garage in Grenzbauweise und Nachbarschaftsrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sven am 15 April, 2005 um 13:37:35

Hallo zusammen,
wir sind derzeit an der Planung eines EFH is Baden-Württemberg.

Die Garage soll in Grenzbauweise errichtet werden.
Da das aktuelle Gelände tiefer liegt als die Straße (die Straße verläuft in dem Neubaugebiet quasi auf einer Art Damm wegen der Höhenlage) müssen wir die Garagenzufahrt anfüllen.

Nun zu meinen Fragen :

1) Arbeitsräume
Da der Höhenunterschied recht groß ist (2m) wird die Garage unterkellert. Das Bauwerk muss natürlich gegründet werden.
Hierfür ist (da Grenzbauweise) auf der Seite des Nachbarn ein Arbeitsraum notwendig.
Muss er mir diesen Arbeitsraum nach dem §7c Nachbarschaftsrecht (Hammerschlag- und Leitungsrecht) erlauben oder kann er mir dies verweigern ?

2) Befestigung von Erhöhungen
Ich muss ja mein Gelände gem. §10 Nachbarschaftsrecht an der Garagenzufahrt erhöhen (die Garage und die Zufahrt sind laut Bebauungsplan nur an dieser Stelle erlaubt !).
Ist es somit mein Problem dass ich das befestigen muss oder ist das Nachbars Sache ?
Ich meine letztlich muss das Gelände ja angehoben werden und der Nachbar lässt sein Gelände ja quasi "unten".
Ist ja übertrieben gesagt so, wie wenn er jetzt aus gestalterischen Grünen abgraben würde.
Da müsste ja auch er für die Befestigung sorgen.

Wie ist das in diesem Falle ?

Danke für jeden Hinweis.

Gruß
Sven





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]