Abgeschickt von Bürgergemeinschaft am 15 Maerz, 2006 um 16:35:42:
Antwort auf: Re: Schutzstreifen von M.Büttner am 15 Maerz, 2006 um 15:22:48:
: Frage 1: 20 m (geltendes Baurecht = rechtskräftiger B-Plan)
: Frage 2: Was soll man dazu sagen? Die Beurteilung ist Sache der Gemeinde, die die Erforderlichkeit im B-Planverfahren gutachterlich zu klären und in die Abwägung einzustellen hat.
: M.Büttner
Antwort zu 1: rechtskräftiger B-Plan.
B-Plan-Änderung beabsichtigt um den Streifen einer anderen Nutzung zuzuführen.
Bebauung war vor dem Gewerbegebiet. Gibt es gesetzliche Grundlagen für Mindestabstände . Im BauGB steht nichts.