Abgeschickt von Peter Fahn am 05 Mai, 2006 um 13:54:07:
Antwort auf: Re: Skybeamer - rechtliche Lage in NRW ??? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 04 Mai, 2006 um 21:23:03:
.... und der Teufel steckt im Detail.....
Wie hätte das Gericht wohl entschieden, wenn der Skybeamer
- nicht ortsfest montiert gewesen wäre
- n i c h t als Werbeanlage eingesetzt worden wäre?
dann wäre der Beamer auch keine bauliche Anlage geworden; dann hätte Hr. Baumeister wohl recht in seiner Aussage.
Der Skybeamer ist ausschließlich in der Funktion als ortsfeste Werbeanlage zur genehmigungspflichtigen baulichen Anlage "mutiert".
Gruss P. Fahn
: hallo matze,
: mein geschätzter kollege irrt............
: das leidige problem einer "werbeanlage" schaue nach unter
: http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/archiv/skybeamer.htm
: mfg.
: bodo