Re: Zusatz: Baumaßnahme in Bayern!


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Abgeschickt von Passau am 08 Mai, 2006 um 12:49:04

Antwort auf: Zusatz: Baumaßnahme in Bayern! von Peter am 06 Mai, 2006 um 18:58:15:

Eine solche Forderung kann nicht verjähren, zumindest nicht nach 1 Jahr. Sie müssen der Aufforderung Folge leisten, sonst werden Sie vom LRA eine kostenpflichtige und zwangsgeldbewehrte Anordnung erhalten. Anscheinend handelt es sich bei der Mauer um einen Schwarzbau. Ein Schwarzbau wird auch durch Zeitablauf nicht legal.



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